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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1988 - 16 A 1669/87   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1988 - 16 A 1669/87 (https://dejure.org/1988,7720)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.12.1988 - 16 A 1669/87 (https://dejure.org/1988,7720)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Dezember 1988 - 16 A 1669/87 (https://dejure.org/1988,7720)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2561
  • NVwZ 1990, 183 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2016 - 15 A 333/14

    Ehemalige AStA-Vorstandsmitglieder haften für massive Verluste durch Mensa-Party

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 2015 - 4 C 3.14 -, juris Rn. 13; OVG NRW, Urteil vom 12. Dezember 1988 - 16 A 1669/87 -, NJW 1989, 2561 = juris Rn. 2.
  • VGH Hessen, 24.09.1991 - 9 UE 2358/88

    Zum Verhältnis des Rückforderungsanspruchs aus BAföG § 20 Abs 1 Nr 4 zu

    Der Senat folgt für das Verhältnis der Ansprüche aus § 20 Abs. 1 Nr. 4 und § 47a BAföG auch nicht dem vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 12. Dezember 1988 - 16 A 1669/87 -, NJW 1989, 2561) für das Zusammentreffen zweier Ansprüche aus § 47a BAföG geäußerten Ansicht - auf die sich die Klägerin beruft -, daß bereits bei Erlaß des Leistungsbescheids ein erkennbares Auswahlermessen ausgeübt werden muß.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/95

    Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wegen Aufrechnung mit einer

    Insoweit wird das Amt für Ausbildungsförderung in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu entscheiden haben, welchen Pflichtigen es in Anspruch nimmt (vgl. hierzu OVG Münster, Urt. v. 12.12.1988, NJW 1989, 2561; Rothe/Blanke, aaO, Erl. 11 zu § 47a).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1990 - 4 S 955/89

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge vom Erben - Offensichtlichkeit der

    Diese Auswahl zur Inanspruchnahme eines von mehreren Gesamtschuldnern läßt keinen Ermessensfehler erkennen (vgl. zu dem diesbezüglichen Ermessen der Behörde bei Gesamtschuldnerschaft aus öffentlichrechtlichen Verhältnissen etwa OVG Münster, Urteil v. 12.12.1988, NJW 1989, 2561).
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